Salomo Vertragsinfo §
Bei allen Anlageformen wird gemäß BGB § 488 durch Angebot und Annahme ein verbindlicher Gelddarlehensvertrag zwischen dem Kunden und der Inhaberschaft der Salomotrade geschlossen, welcher eine qualifizierte Nachrangklausel enthält. Eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel in einem Darlehensvertrag bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäfttypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Der Anleger trägt das unternehmerische Geschäftsrisiko bei der Vergabe eines qualifizierten Nachrangdarlehens mit. Angebote zu unseren Anlageprodukten werden nicht öffentlich angeboten, sondern erfolgen nach persönlicher Rücksprache ausschließlich an unsere Tradekunden.
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